Preise/Leistungen (gültig ab 01.10.2023)

Hinweis:

In einen niedrigeren Tarif kann jeweils zum 30.06. und 31.12. eines Jahres gewechselt werden. Die Ankündigung des beabsichtigten Wechsels muss bei der Abteilungsleitung spätestens 2 Monate im Voraus schriftlich eingereicht werden. Der Wechsel in einen höheren Tarif kann immer zum 1. eines Monats erfolgen. Um eine reibungslose Abwicklung der Beitragszahlungen zu gewährleisten, ist der Abteilung grundsätzlich eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Der Betrag an den Hauptverein wird von jedem Mitglied selbst entrichtet.